Allgemeine Geschäftsbedingungen

„… der Firma Michael Wagner Naturstein-Paradies“

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Verträge. Abweichende Bedingungen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder mündliche Absprachen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

§ 1 Bestimmung der Vertragsleistung/Vertragsschluß:

  1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
  2. Bildliche Darstellungen in Prospekten, im Internet etc. stellen keine bindende Produktbeschreibung dar. Es handelt sich hierbei um Natursteinprodukte, welche Schwankungen in Struktur und Farbe unterworfen sind. Insbesondere bei Marmor, Granit, Schiefer, Travertin und Quarziten bestehen naturgemäß Farbunterschiede, Trübungen, Aderungen, Einsprengungen, Risse und Poren.

§ 2 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte:

  1. Eine Aufrechnung ist für unseren Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann unser Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertrag beruht.

§ 3 Preise

Die Preise gelten netto ab unserem Geschäftssitz zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

§ 4 Mehr- und Minderlieferungen:

Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der vereinbarten Liefermenge sind vom Kunden abzunehmen und nach den Vertragskonditionen zusätzlich zu vergüten, sofern diese durch unsere Bezugsbedingungen beim Drittlieferanten -insbesondere dessen Materialstückelung- bedingt sind. Gleiches gilt für die Bestellung “voller” Paletten durch den Kunden.

§ 5 Rücktritt:

  1. Wenn wir Ware für unseren Kunden schon gepackt haben und er dann vom Auftrag bzw. von der Bestellung zurücktritt, müssen wir die anfallenden Verpackungskosten und die Arbeitszeit in Rechnung stellen. Dies beträgt mindestens 100,-€ netto und bei größeren Mengen höchstens 10 % vom Warenwert. Bei sehr kurzfristigen Absagen, wo der Transporteur bereits  die Ware bei uns abgeholt hat oder er für den nächsten Tag die Zustellung geplant hat, müssen wir die Kosten die uns der Transporteur in Rechnung stellt an die Kunden weitergeben.
  2. Wir sind berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartner
    a) unrichtige Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat.
    b) aufgrund eines von uns nicht zu vertretenden Umstandes ein eigener Einkauf des Leistungsgegenstandes nicht mehr vertragsgemäß möglich ist.
    c) auch mit zumutbaren Aufwendungen die Vertragsleistung aufgrund unüberwindbarer Leistungshindernisse nicht möglich ist.
    Wir werden in diesen Fällen unseren Vertragspartner unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren und unverzüglich bereits erhaltene Gegenleistungen erstatten, sofern wir vom Vertrag zurücktreten.
  3. Unser Kunde kann uns 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Mit dem Zugang der Aufforderung kommen wir in Verzug. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist unser Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6 Zahlungsbedingungen und Sicherheitsleistung:

  1. Unsere Preise gelten netto ab unserem Geschäftssitz zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Ein Skontoabzug bedarf unserer vorherigen schriftlichen Bestätigung.
  3. Leistet unser Kunde nach Fälligkeit nicht ordnungsgemäß, so steht uns für jede Mahnung eine Aufwandsgebühr in Höhe von 10,00 € zu.
  4. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Wir werden auf diesen Umstand den Kunden mit jeder Rechnung gesondert hinweisen.
  5. a) Bei Zahlungsschwierigkeiten unseres Kunden sind wir berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen. Zahlungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn gegen den Kunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wurde oder der Kunde trotz Fälligkeit mit der Zahlung einer unserer Rechnungen ohne tatsächlich begründete Einwände mit mehr als 30 Tagen in Verzug gerät.
    b) In diesen Fällen können wir auch vom Vertrag zurücktreten und weitere Lieferungen und Leistungen ablehnen und Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen.

§ 7 Annehmen der Ware:

  1. Unterschreiben Sie erst den Erhalt wenn Sie die Ware kontrolliert haben, denn mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie den einwandfreien Zustand der Ware.
  2. Kontrollieren der Verpackung ob diese beschädigt ist.
  3. Öffnen der Verpackung im Beisein des Transporteurs* oder Kurierdienst* (*diese müssen warten).
  4. Überprüfen der Ware auf Transportschäden.

§ 8 Verjährung:

Ist unser Kunde Verbraucher i. S. d. BGB beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr, in allen anderen Fällen zwei Jahre.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrügen:

  1. Die Gewährleistungsrechte unseres Kunden setzen voraus, dass dieser offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen unverzüglich überprüft und dieses, in jedem Fall aber vor Verarbeitung und Einbau sofort schriftlich per Einschreiben bei uns rügt. Nach einer Frist von 8 Tagen ist eine Mängelrüge ausgeschlossen.
    Unbenommen bleiben hiervon darüber hinausgehende Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des Kaufmanns im Sinne des HGB.
  2. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden wegen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten ist über die vorgenannte Regelung hinaus nach Maßgabe der folgenden Vorgaben eingeschränkt:
  3. a) Ausgeschlossen ist eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit -einbezogen ist hierbei auch das Handeln gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen-, aus welchem Rechtsgrund auch immer. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
    b) Unsere Schadensersatzhaftung ist begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Dies gilt nicht, wenn die Pflichtverletzung vorsätzlich begangen wurde.
    c) Soweit unserem Kunden Schadensersatzansprüche nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes zustehen, werden diese von den Regelungen dieses Vertrages nicht eingeschränkt werden.
    d) Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
    e) Alle Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle des Vorliegens einer Garantie. Dies gilt gleichfalls für die Verkürzung der Verjährung.
    f) Natursteine sind naturbedingt unterschiedlich. Farbvariationen, Poren, Maserungen, Aderungen, Einschlüße sind natürlich und machen dadurch jeden einzelne Naturstein einzigartig, dies stellt kein Mangel dar und ist kein Reklamationsgrund.
    g) Gesägte Natursteinplatten können von den angegebenen Maßen abweichen (Maßtoleranzen), dies bezieht sich auf die Stärke sowie auf die Längen und Breiten, welche durch Maschinenbearbeitung entstehen können. Maßtoleranzen müssen in Kauf genommen werden,  laut Gesetzgeber sind nach DIN Norm  bei Stärken +/- 10 %  zulässig, genauso sind Maßtoleranzen auch bei den Längen und Breiten zulässig. Es empfiehlt sich daher einen gewissen Verschnitt einzurechnen, und/oder die Platten am Rand zu legen.
    h) Unsere 1-A-Standart-Ware unterliegt strengen Kriterien. Doch Bruch in “handelsüblichen” Grenzen von bis zu 3 Prozent sind kein Grund für Beanstandungen. Die 3 Prozent sollten zusätzlich als Verschnitt oder Reserve mit kalkuliert werden.
    i) Unsere 1-A-Standart-Ware wird in großen Mengen gefertigt, doch können hier keine Bewertungsmaßstäbe, wie für unsere Küchenarbeitsplatten oder der Metallbranche angesetzt werden.

§ 10 Eigentumsvorbehalt:

  1. Wir behalten uns das Eigentum am Vertragsgegenstand/der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen (Kaufpreis, vom Kunden zu tragende Transportkosten, Verzugsschaden, etc.) aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
  3. Der Kunde hat uns von Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter in den Vertragsgegenstand/Kaufsache unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Ferner verpflichtet sich der Kunde, den Vertragsgegenstand/die Kaufsache pfleglich zu behandeln und in verkehrsüblicher Weise zu lagern.
  4. Der Kunde ist berechtigt, den Vertragsgegenstand/die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verwerten oder zu veräußern. Der Kunde tritt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung gegen seine Abnehmer oder Dritte zustehen. Wir nehmen hiermit die Abtretung an.
  5. Der Kunde tritt uns auch die Forderung gegen einen Dritten ab, die erst durch die Verbindung des Vertragsgegenstandes/der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Dies umfasst auch das Recht auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest.
  6. Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das eigene Grundstück eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit ab.

§ 11 Gerichtsstand/Erfüllungsort:

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

§ 12 Geltendes Recht:

Zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 13 Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen oder zur Auffüllung von Lücken solle eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.